Keinen Kindergartenplatz erhalten – und nun?

Wir zeigen Dir, wie Du Deinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durchsetzen kannst. Wir können Dir keine Rechtsberatung bieten – für das Durchsetzen Deines Anspruchs wende Dich bitte an einen Anwalt – aber wir haben hier Erfahrungen von Eltern zusammengetragen, denen genau das passiert ist: Obwohl sie einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hatten, haben sie keinen erhalten.

Was wichtig ist

Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz; ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Kindergarten haben Kinder ab 3.
Auch wenn Du derzeit nicht arbeitest, besteht der Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Um den Anspruch geltend zu machen, ist es ausreichend, auf Arbeitssuche zu sein. Bist Du also nach Deiner Elternzeit auf der Suche nach einem Job oder steht die Wiederaufnahme Deiner Arbeit an, hast Du einen Anspruch auf einer Kindergartenplatz. Gleiches gilt für Studenten.
Wenn Du Vollzeit arbeitest oder einen sehr langen Anfahrtsweg zur Arbeit hast, hast Du Anspruch auf eine Betreuungsdauer von insgesamt 45 Stunden. Das entspricht einer täglichen Dauer von 9 Stunden und deckt eine Vollzeitstelle inkl. Fahrtzeiten von ca. 30 min Dauer ab.

Wie gehst Du am besten vor?

Hast Du eine Absage bekommen, kannst Du einen Anwalt einschalten, der Widerspruch einlegen kann. Das kostet natürlich Geld.
Du kannst aber auch selbst versuchen, Deinen Anspruch durchzusetzen. Hier ein paar Tipps, wie Du das schaffen kannst:

  • Suche das Gespräch mit der Sachbearbeiterin, die die Absage geschickt hat und erkläre Deine Notlage
  • Danach sendest Du ein Schreiben, in dem Du auf das Gespräch Bezug nimmst und unter Angabe der benötigten Betreuungsstunden nochmals Deine Lage schilderst
  • Bitte um ein Treffen, in dem Du mit den Verantwortlichen persönlich sprechen kannst, um eine Lösung zu finden
  • Hilft das alles nicht, kannst Du über einen Anwalt Widerspruch einlegen. Wenn Du Dir die Anwaltskosten sparen möchtest, kannst Du auch allein Widerspruch einlegen. Gehe zu dem zuständigen Verwaltungsgericht und lass Dir helfen – das Gericht ist dazu verpflichtet. Wir raten trotzdem zu einem Anwalt

Nach unseren Erfahrungen ist ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz über einen Anwalt immer durchsetzbar. Manchmal gibt es tatsächlich zu wenige Plätze, so dass nur der Klageweg bleibt. Hört sich teuer an – ist es auch. Wenn Du gewinnst, zahlt jedoch die Gegenseite die Kosten.
Nach unseren Erfahrungen ist es in den meisten Gemeinden vollkommen ausreichend, wie oben beschrieben vorzugehen.
Wichtig an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten gibt. Einen zugewiesenen Platz kannst Du nur unter Angabe triftiger Gründe ablehnen (z.B. wenn Du über die Öffnungszeiten Deine Arbeitszeit nicht abdecken kannst).

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