Offener Ganztag (OGS) in NRW: Eine vertane Chance für Bildung

Die Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Nordrhein-Westfalen stehen vor einer entscheidenden Phase. Mit dem ab dem Schuljahr 2026 geltenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Grundschulkinder rückt die Herausforderung einer qualitativ hochwertigen Betreuung und Bildung in den Fokus. Doch die Realität sieht düster aus: fehlende Räumlichkeiten und unzureichend qualifiziertes Personal lassen den OGS-Betrieb eher zu einer Aufbewahrungseinrichtung verkommen, anstatt einen Ort der Bildung zu bieten.

OGS-Anspruch ab 2026: Ein Überblick

In rund zwei Jahren starten die ersten Grundschüler*innen ihre Schullaufbahn mit dem Recht auf einen OGS-Platz. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rechtsanspruch bedeutet jedoch nicht automatisch eine Pflicht zur Teilnahme. Eltern können frei entscheiden, ob sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten. Ziel ist es, die Betreuungslücke nach der Kita zu schließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Fehlende Qualitätsstandards und Betreuungsbedarf

Aktuell fehlen einheitliche Qualitätsstandards für die OGS. Während einige Kommunen auf ein Fachkräftegebot setzen, gibt es keine klaren Vorgaben für die Qualifikation des Personals. Die fehlenden Standards erschweren nicht nur die Planung, sondern beeinträchtigen auch die Qualität der pädagogischen Arbeit. Hinzu kommt ein enormer Betreuungsbedarf: Schon jetzt sind Gruppen nicht ausreichend besetzt, obwohl der Bedarf an ganztägiger Betreuung hoch ist.

Hürden und Handlungsbedarf bis 2026

Die kommenden Jahre bringen große Herausforderungen mit sich. Die räumliche Situation, die Ausstattung und andere Rahmenbedingungen müssen dringend verbessert werden. Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, muss das Berufsfeld attraktiver gestaltet werden. Dazu gehören eine bessere Entlohnung, höhere Stundenumfänge und verbesserte Arbeitsbedingungen. Vor allem benötigt es einheitliche Regelungen, um kommunale Unterschiede zu vermeiden und eine hochwertige Bildungsarbeit sicherzustellen.

Die Offenen Ganztagsschulen sollten nicht nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit sein, sondern einen bedeutsamen Beitrag zur Bildung und persönlichen Entwicklung der Kinder leisten. Es ist an der Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Chance nicht zu vertun.

Überblick zum Anspruch auf Offene Ganztagsschulen (OGS) ab 2026

In etwa zwei Jahren werden die ersten Grundschüler*innen ihre Schullaufbahn mit dem Recht auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule beginnen. Ab August 2029 wird dann jedem Grundschulkind ganztägige Betreuung gewährt. Doch was bedeutet das konkret für Eltern und Kinder? Wie groß ist der Betreuungsbedarf und welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung?

Ab August 2026 haben alle Erstklässler das Recht auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule. Dieser Anspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 wird dann jedes Grundschulkind einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag beanspruchen können. Eltern können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot nutzen möchten – der Rechtsanspruch ist kein Zwang. Das Ziel dieses Schrittes, verankert im Ganztagsförderungsgesetz, ist die Schließung der Betreuungslücke nach der Kindergartenzeit und die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies bietet den Kindern zudem Chancengleichheit durch erweiterte Bildungsmöglichkeiten.

Gilt der Rechtsanspruch auch in den Ferien?

Ja, die Betreuung wird auch in den Ferien angeboten. Ganztagsschulen dürfen höchstens vier Wochen im Jahr geschlossen sein. Aktuell haben Träger von Offenen Ganztagsschulen die Möglichkeit, besondere Ferienprogramme anzubieten, für die Eltern einen Beitrag leisten müssen. Ob dies auch zukünftig so gehandhabt wird, ist noch unklar.

Besteht Anwesenheitspflicht an Ganztagsschulen?

An gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme an mindestens drei Tagen mit jeweils mindestens sieben Stunden verpflichtend, je nach Schulform auch mehr. Offene Ganztagsschulen haben keine Anwesenheitspflicht, dennoch wird erwartet, dass die Kinder an mindestens drei Tagen bis mindestens 15 Uhr anwesend sind, um Kontinuität und pädagogische Planung zu gewährleisten.

Welche Qualitätsstandards gelten für Ganztagsschulen?

Aktuell gibt es keine einheitlichen Qualitätsstandards. Einige Kommunen setzen auf qualifiziertes Personal mit Erfahrung im sozialen Bereich, während andere andere Mitarbeiter einsetzen. Die Qualifikation des Personals sollte jedoch dem Bedarf der Kinder entsprechen. Obwohl noch unklar ist, wie die zusätzlichen Fachkräfte finanziert werden sollen, betonen Familien- und Schulministerium die Notwendigkeit eines verbindlichen Fachkräfteangebots mit dem Rechtsanspruch.

Wie hoch ist der Betreuungsbedarf?

Von etwa 680.000 Grundschulkindern nehmen derzeit rund 430.000 am Ganztagsangebot teil. Selbst wenn nicht alle den Rechtsanspruch nutzen werden, besteht ein Potenzial von 100.000 bis 150.000 zusätzlichen Kindern, die ab 2026 betreut werden müssen. Dies erfordert etwa 12.000 zusätzliche pädagogische Mitarbeiter*innen bei insgesamt rund 47.000 benötigten pädagogischen Kräften. Bereits jetzt sind die Gruppen unterbesetzt, obwohl der Betreuungsbedarf hoch ist.

Welche Hürden gibt es und was muss bis 2026 noch getan werden?

Es gibt erhebliche Herausforderungen bei der Verbesserung der räumlichen Situation, Ausstattung und anderer Rahmenbedingungen. Um Fachkräfte zu gewinnen, muss der Beruf attraktiver gestaltet werden, beispielsweise durch bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Vor allem müssen einheitliche Regelungen geschaffen werden, um regionale Unterschiede zu vermeiden.

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