Verzicht auf die Maskenpflicht ab dem 2. November 2021
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 2. November 2021 aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Konkret bedeutet dies: Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine[…]
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