Unwetterwarnung: Schulen in Teilen des Regierungsbezirks Köln bleiben geschlossen

Ein bevorstehendes Unwetterereignis sorgt für eine vorübergehende Schließung von Schulen in bestimmten Regionen des Regierungsbezirks Köln. Gemäß einer aktuellen Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 16. Januar 2024 wird starkter Schneefall erwartet, was die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln dazu veranlasst hat, präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ hat die Schulabteilung der Bezirksregierung beschlossen, dass der geordnete Unterrichtsbetrieb in Teilen des Regierungsbezirks Köln aufgrund der zu erwartenden Unwetterbedingungen nicht möglich ist.

Folgende Kreise und kreisfreie Städte sind von der vorübergehenden Schließung betroffen:

  • Stadt Aachen
  • Stadt Bonn
  • Städteregion Aachen
  • Kreis Düren
  • Kreis Euskirchen
  • Kreis Heinsberg
  • Oberbergischer Kreis
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Rhein-Sieg-Kreis

Die Schulleitungen haben im Rahmen ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten die Entscheidungsbefugnis, Unterricht mit räumlicher Distanz gemäß den Vorgaben des Erlasses einzurichten. Lehrkräfte sind trotz des Unterrichtsausfalls angehalten, ihren Dienst fortzusetzen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Information über den Unterrichtsausfall nicht rechtzeitig erreicht hat und dennoch im Schulgebäude eintreffen, wird eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen sowie nach Möglichkeit alternative Unterrichtsformen gemäß den Vorgaben des Erlasses gewährleistet.

Im Falle von schulischen Krisensituationen aufgrund der Unwetterereignisse appelliert die Bezirksregierung Köln an alle Betroffenen, sich auf dem bekannten Meldeweg für Notfälle an Schulen direkt an die Bezirksregierung zu wenden.

In den kreisfreien Städten Köln und Leverkusen haben die Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich zu entscheiden, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird. Eltern können unabhängig davon selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Bei einer Entscheidung gegen die Teilnahme am Unterricht ist die Schule umgehend zu informieren (BASS 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2 Abs. 2.1).

Die Bezirksregierung Köln ruft alle Betroffenen dazu auf, die aktuellen Warnungen und Anweisungen zu beachten und wünscht allen einen sicheren Umgang mit den widrigen Wetterbedingungen.

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