Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle
Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben so weit möglich geöffnet.
Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein, Eltern haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung.
Bei einem Infektionsfall in einem Kindertagesbetreuungsangebot besteht eine Testpflicht für die Kinder.